Unabhängig. Eidgenössisch konzessioniert. Wir kontrollieren Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Industrie- und Gewerbebauten in Winterthur und der ganzen Region — und stellen Ihnen den Sicherheitsnachweis (SiNa) nach NIV aus.
Der Sicherheitsnachweis ist das amtliche Dokument, das bestätigt, dass eine Elektroinstallation den Anforderungen der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) entspricht. Er wird beim zuständigen Netzbetreiber eingereicht und ist Pflicht für jeden Eigentümer einer Liegenschaft in der Schweiz — auch in Winterthur.
Nach jeder Neuinstallation, jedem grösseren Umbau und periodisch alle 5, 10 oder 20 Jahre — je nach Objektart. Für die meisten Wohnliegenschaften gilt die 20-Jahres-Periode.
Beim Verkauf oder bei einer Schenkung ist ein neuer SiNa Pflicht, sofern der letzte mehr als 5 Jahre zurückliegt. Mehr dazu im Blog →
Den Sicherheitsnachweis darf nur ein unabhängiges Kontrollorgan ausstellen — nicht derjenige, der die Installation gemacht hat (Art. 33 NIV). Als eidg. konzessionierter Sicherheitsberater sind wir dazu berechtigt.
Von der Schlusskontrolle nach Neuinstallation bis zur periodischen Überprüfung Ihres Bestandsobjekts — wir prüfen alles, was die NIV verlangt.
Erstprüfung nach Neuinstallation. Wir kontrollieren die neuen Anlagen und halten die Resultate im Sicherheitsnachweis fest.
Unabhängige Überprüfung der Schlusskontrolle durch uns als externes Kontrollorgan. Pflicht bei Periodenzeiten unter 20 Jahren.
Regelmässige Sicherheitsüberprüfung Ihrer Elektroinstallationen — vom EFH bis zum Gewerbe. Auf Anforderung des EVU.
Ausserordentliche Kontrolle beim Liegenschaftsverkauf, wenn der SiNa älter als 5 Jahre ist und 10–20-jährige Periodenzeit gilt.
Als selbständiger Sicherheitsberater arbeite ich genau so, wie ich es für richtig halte: gewissenhaft, fair und ohne Konzern-Bürokratie. Bei Mängeln gibt es praxisgerechte Lösungsvorschläge — keine Standard-Sätze aus dem Handbuch.
Jede Steckdose, jeder Sicherungskasten, jede Lampenstelle — den Kontrollen liegen die geltenden gesetzlichen Normen und Bestimmungen zugrunde.
Unser Hauptgebiet ist Winterthur und Umgebung — wir fahren aber gerne weiter, von Schaffhausen bis Zürich, von Frauenfeld bis ins Limmattal.
Ihr Standort nicht dabei? Rufen Sie uns an — wir finden eine Lösung.
Die periodischen Kontrolltermine stehen je nach Nutzungsart und Objekt zwischen einmal jährlich und einmal alle 20 Jahre an. Wohnobjekte ohne „Nullung Schema 3" werden alle 20 Jahre kontrolliert, Wohnhäuser mit Nullung Schema 3 alle 5 Jahre. Die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) legt die Zeitabstände fest.
Beim Verkauf einer Liegenschaft mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode ist eine ausserordentliche Kontrolle vorgesehen, sofern der bestehende Sicherheits-Nachweis (SiNa) älter als 5 Jahre ist. Die Überprüfung muss durch eine unabhängige Kontrollstelle wie Elcontro durchgeführt werden.
Die Eigentümer sind für die Sicherheit ihrer Anlagen zuständig — das ist in der Niederspannungs-Installationsverordnung vom 7. November 2001 festgehalten. Die Anlagen müssen periodisch von einem unabhängigen Kontrollorgan überprüft werden, das die Anlage weder geplant noch erstellt hat.
Die Kosten hängen vom Objekt ab — Grösse, Alter, Art der Installation und Aufwand für die Mess- und Prüfprotokolle. Wir machen Ihnen gerne eine unverbindliche Offerte.